Durchgangsarzt (Schul- und Arbeitsunfälle)

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) kann aufgrund seiner speziellen Ausbildung und der Genehmigung durch die Berufsgenossenschaften jegliche Schul-, Wege- und Arbeitsunfälle  versorgen:

  • Untersuchung und fachärztliche Erstversorgung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen
  • Nachbehandlung nach notfallmäßiger Erstversorgung in einer Klinik
  • Röntgen- und Ultraschall- oder Durchleuchtungsdiagnostik, ggf. Verordnung weiterführender Diagnostik
  • Entscheidung und Einleitung eines
  • Verletzungsartenverfahrens
  • Entscheidung ob ambulante oder besondere Heilbehandlung
  • Ggf. Hinzuziehung anderer Ärzte zur Mitbehandlung oder zur Klärung der Diagnose
  • Ggf. Durchführung ausgewählter Operationen in unserer Praxis oder Weiterleitung in eine Fachklinik
  • Überwachung des Heilverfahrens
  • Dokumentation, Berichterstattung (Durchgangsarzt-, Zwischen- und Abschlussberichte)
  • Verordnung von Physiotherapie und physikalischer Therapie
  • Wiedereingliederung ins Berufsleben
  • Gutachtenerstellung

Im Falle eines Arbeitsunfalles haben Sie Anrecht auf eine zügige, kompetente und umfassende medizinische Behandlung. Ich versuche diesem Anspruch gerecht zu werden.

Zur Behandlung bzw. Therapie von Schul-, Wege- und Arbeitsunfällen stehen nahezu alle Methoden und Leistungsangebote zur Verfügung, die bereits auf den anderen Seiten gelistet und erklärt sind. Lediglich die Kostenträger sind in diesen Fällen die Berufsgenossenschaften (BG). Des Weiteren erfolgen über den Behandlungsverlauf gesonderte Berichterstattungen an die zuständigen BG.

Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen,

Ihre Facharzt

Hr. Erkan Erarslan

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